§ 1 Allgemeines
Die nachfolgenden Bestimmungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen den Fotomodellen, Fotomodellagenturen und jeweiligen
Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
Die Mitglieder des VELMA, die von ihnen vertretenen Fotomodelle und deren Kunden sollen vor branchenunüblichen Erwartungen
und Forderungen geschützt werden.
§ 2 Buchungsgrundlagen
(1) Die Agentur gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und im Auftrag des Fotomodells ab.
Als Kunde gilt derjenige, der bei der Agentur bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes
schriftlich vereinbart wird.
(2) Der Kunde schuldet der Agentur die Vermittlungsprovision. Diese beträgt, soweit nicht anders vereinbart,
20% des vereinbarten Fotomodellhonorars oder des zu zahlenden Ausfallhonorars zzgl. MwSt..
Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen das Fotomodell mit dem Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen
oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
§ 3 Buchungsmodalitäten
(1) Optionen
Optionen sind eine terminverbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt, wenn nicht spätestens
drei Werktage (bis 18.00 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung durch die Agentur
eine Festbuchung erfolgt. Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt deutsche Zeitrechnung.
(2) Festbuchungen
Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Sie sind auf Verlangen des Kunden durch die Agentur unverzüglich
schriftlich zu bestätigen unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten.
(3) Wetterbuchungen
Wetterbedingte Buchungen sind nur am Aufenthaltsort des Fotomodells möglich und müssen ausdrücklich als solche
bezeichnet werden. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich hierbei um Schönwetterbuchungen.
Liegen die Wetterbedingungen nicht vor oder ist die Wetterlage unklar, kann der Kunde die Buchung gegenüber
der Agentur bis spätestens eine Stunde vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn absagen. Für diesen Fall beträgt das
Ausfallhonorar 50 % des vereinbarten Fotomodellhonorars.
§ 4 Annullierungen
(1) Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund annulliert werden. Einen wichtigen grund zur Annullierung stellen auch
Umstände dar, die eine Durchführung der Festbuchung wirtschaftlich unzumutbar machen.
Die Annullierung ist der Agentur unverzüglich mitzuteilen.
(2) Die Annullierung hat so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie Arbeits- und Reisetage gebucht worden sind,
mindestens jedoch 3 Werktage.
(3) Erfolgt die Annullierung vor 12 Uhr mittags, so ist dieser Tag bei der Berechnung mitzuzählen.
Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt deutsche Zeitrechnung.
(4) Tages- und Stundenbuchungen sind 24 Stunden vor Arbeitsbeginn zu annullieren.
(5) Erfolgt die Annullierung durch das Fotomodell, wird die Agentur sich nach besten Kräften bemühen,
gegebenenfalls unter Einschaltung anderer Agenturen, für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden.
(6) Erfolgt eine Annullierung nicht rechtzeitig oder ohne wichtigen Grund, ist das vereinbarte Fotomodellhonorar zu zahlen.
§ 5 Arbeitszeit
(1) Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden, bei einer Halbtagsbuchung 4 Stunden.
Soweit nicht anders vereinbart, dauert die Arbeitszeit einer Tagesbuchung von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr mit einer Stunde Mittagspause
(2) Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Fotomodells am vereinbarten Arbeitsort beim Kunden zur vereinbarten Zeit.
Vorbereitungen wie Make-up und Frisur zählen zur Arbeitszeit.
(3) Überstunden werden mit 15 % des vereinbarten Tageshonorars pro angefangene Stunde vergütet.
Eine Überschreitung der Arbeitszeit bis zu 30 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet.
(4) Die gemeinsame An- und Abreise von Fotomodell und Kunde zwischen Hotel und Arbeitsort (location) zählt zur Arbeitszeit.
An- und Abreise (zusammen) bis zu einer Stunde pro Tag werden aus Kulanz nicht berechnet.
§ 6 Fotomodellhonorar
Das Fotomodellhonorar umfaßt das Tageshonorar und das Entgeld für Nutzungsrechte zzgl. Anfallender MwSt..
(1) Modetarif
Hierzu zählen sämtliche Aufnahmen von Bekleidung und zur Mode gehörige Accessoires (Nachtwäsche, Schmuck, Strümpfe,
Schuhe, Frisuren, Brillen etc.), die in Verbindung mit Mode gestaltet werden, soweit es sich nicht um Werbung handelt.
(2) Sonderhonorar
Miederwaren, Tagwäsche, Akt, Konsumgüterwerbung, Werbung mit Aufnahmen zum Modetarif und Werbefilme bedürfen
einer gesonderten Vereinbarung.
(3) Halbtags- und Stundenbuchungen
Das Fotomodellhonorar bei Halbtagsbuchungen beträgt bei am Arbeitsort ansässigen Fotomodellen
mindestens 60 % des Tageshonorars. Halbtagsbuchungen von anreisenden Fotomodellen und Stundenbuchungen
bedürfen immer einer gesonderten Vereinbarung.
§ 7 Reisekosten
(1) Reisetageersatz
Die an- und Abreise des Fotomodells zum und vom Arbeitsort wird vergütet, wenn sie ganz oder teilweise
während der üblichen Zeit von Fotomodellen erfolgt. Der Reisetageersatz beträgt:
Bis zu 2 Arbeitstage: 1 Tageshonorar,
Bis zu 4 Arbeitstage: ½ Tageshonorar,
ab 5 Arbeitstage: kein Reisetageersatz, es sei denn, die An- bzw. Abreise erstreckt sich
über einen Arbeitstag
(2) Reisespesen
Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten Fotomodellen werden Übernachtungs- und Verpflegungskosten
nicht erstattet. Taxikosten werden, Halbtags- und Stundenbuchungen ausgenommen, nur ab Stadtgrenze erstattet.
Bei gemeinsamen Reisen werden ab Flughafen/Bahnhof des abreisenden Fotomodells die entstandenen
Reise- Verpflegungs- und Übernachtungskosten vom Kunden getragen. Die Erstattung erfolgt entweder pauschal
nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag oder gegen Vorlage der Belege.
Ist das Fotomodell für mehrere Kunden am Arbeitsort tätig, so sind die entstandenen Kosten den
jeweiligen Arbeitstagen entsprechend aufzuteilen.
§ 8 Zahlungskonditionen
Das Fotomodellhonorar einschließlich Ausfallhonorar, Reisetageersatz und Reisespesen ist
nach Rechnungserhalt rein netto zu bezahlen. Reisespesen werden in Landeswährung oder in EURO zum Ankaufskurs bezahlt,
die übrigen Zahlungen haben in EURO zu erfolgen.
§ 9 Reklamationen, Haftung
(1) Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die Agentur zu informieren und die Reklamationsgründe darzulegen.
Es sind Polaroidfotos zum Nachweis der Reklamation zu erstellen. Sodann ist das Fotomodell ausdrücklich
von seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Für Hairstyling, Styling und Make-up ist das Fotomodell nicht verantwortlich.
Bei Reklamationen, die vom Kunden nachgewiesen werden, entfällt jegliche Zahlungspflicht für dieses Fotomodell
einschließlich Reisekosten. Werden mit dem Fotomodell dennoch Aufnahmen gemacht, so gilt dies als
Verzicht des Kunden auf jegliche Reklamation.
(2) Bei schuldhafter Verspätung des Fotomodells (Verschlafen, verpasstes Flugzeug etc.) hat das Fotomodell
entsprechend länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich,
so verliert das Fotomodell seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der Grundlage des Überstundenhonorars.
(3) Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine entsprechende Versicherung für das Fotomodell
entsprechend abzuschließen. Ist der Agentur das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt worden,
ist das Fotomodell berechtigt, seine Leistung zu verweigern und erhält eine Ausfallhonorar in Höhe von
70% des vereinbarten Gesamthonorars.
(4) Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
Die Haftung des Fotomodells sowie seiner Agentur aus jedwedem Rechtsgrund ist auf das zweifache Gesamthonorar beschränkt,
ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Fotomodellhonorar die Nutzungsrechte
an den Aufnahmen ausschließlich dem genannten Kunden ein Jahr innerhalb der BRD für den vereinbarten Verwendungszweck,
das vereinbarte Produkt und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt.
Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens 2 Monate nach Erstellung der Aufnahmen.
(2) Jede weitergehende Nutzung, insbesondere für Poster, Plakate, Verpackungen, Displays, Videos, sowie jede Nutzung
des Fotomodellnamens bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch die Agentur.
Eine digitale Speicherung der Aufnahmen ist grundsätzlich nicht gestattet und nur mit ausdrücklicher schriftlicher
Einwilligung unter konkreter Angabe des Verwendungszwecks möglich.
(3) Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt.
Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgeltes ist unzulässig.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen, Agentur, Kunde und Fotomodell, findet deutsches Recht Anwendung.
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung im Zusammenhang mit Nutzungsrechten ist der Sitz der Agentur.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen
nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur vorzunehmen und es zu unterlassen, Fotomodelle während der Arbeitstage
zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten.
(3) Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird durch die etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.
An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
(4) Gerichtstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand
in Deutschland ist der Sitz der Agentur.